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   OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20   

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OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20 (https://dejure.org/2020,53200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2020 - 7 U 76/20 (https://dejure.org/2020,53200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 7 U 76/20 (https://dejure.org/2020,53200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 8 aF VVG
    Lebensversicherungsvertrag: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Indes bestand sein Widerspruchsrecht auch nach Ablauf der Jahresfrist und noch im Zeitpunkt der Widerspruchs- bzw. Rücktrittserklärung fort, nachdem die Bestimmungen des § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. richtlinienkonform dergestalt auszulegen ist, dass sie im - hier einschlägigen - Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 -, VersR 2014, 817, Tz. 27 ff. zu § 5 a VVG a.F.), weshalb das Widerspruchsrecht zeitlich unbefristet fortbesteht.

    Dabei kann die Beklagte in der Regel keine vorrangige Schutzwürdigkeit für sich beanspruchen, wenn sie es versäumt hat, den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über sein Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht zu belehren (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 -, VersR 2014, 817, Rn. 40).

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Dass dem Versicherungsnehmer durch die Belehrung über den gesetzlichen Standard hinausgehend die Möglichkeit eines Widerspruchs in mündlicher Form eingeräumt werden oder die Schrift- bzw. Textform abbedungen werden sollte, ist dem Text der Widerspruchsbelehrung nicht zu entnehmen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 29.07.2015 - IV ZR 448/14 -, VersR 2015, 1104, Tz. 24; BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 -, RuS 2016, 230, Tz. 12; BGH, Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 217/15 -, RuS 2017, 129, Tz. 11).

    Jedoch kann in Ausnahmefällen, auch unter Berücksichtigung der inhaltlich zu beanstandenden Widerspruchs- bzw. Rücktrittsbelehrung, die Geltendmachung des Widerspruchsrechts und das Verlangen nach einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Treu und Glauben unzulässig sein, wenn nach der tatrichterlichen Beurteilung besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen, die auch dem nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs nach § 242 BGB verwehren (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - IV ZR 506/15 -, NJW-RR 2018, 161, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 -, RuS 2016, 230, Rn. 16).

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Die notwendige Belehrung über das gesetzliche Formerfordernis (BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 58/03 -, VersR 2004, 497, juris Tz. 16) erfolgte nicht dadurch, dass der Klägerin weiterhin mitgeteilt wurde, zur Fristwahrung genüge das rechtzeitige "Absenden" der Widerspruchserklärung.

    Unabhängig davon könnte selbst eine ausreichende Belehrung im Antrag die vom Gesetz vorgeschriebene Belehrung im Zusammenhang mit der Übersendung der Police nicht ersetzen (BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 58/03 -, VersR 2004, 497, juris Tz. 16).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Überdies steht es nicht in einem erkennbaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, ein missbräuchliches Verhalten allein auf der Grundlage objektiver Kriterien festzustellen und unredliche Absichten oder ein Verschulden insoweit als nicht erforderlich anzusehen (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14 -, VersR 2015, 693, Rn. 42 ff.).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Dabei gilt, dass allgemein gültige Maßstäbe, wann dem Versicherungsnehmer die Ausübung des Widerspruchsrechts ausnahmsweise verwehrt ist, nicht aufgestellt werden können; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 506/15

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Drucktechnisch nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Jedoch kann in Ausnahmefällen, auch unter Berücksichtigung der inhaltlich zu beanstandenden Widerspruchs- bzw. Rücktrittsbelehrung, die Geltendmachung des Widerspruchsrechts und das Verlangen nach einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Treu und Glauben unzulässig sein, wenn nach der tatrichterlichen Beurteilung besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen, die auch dem nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs nach § 242 BGB verwehren (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - IV ZR 506/15 -, NJW-RR 2018, 161, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 -, RuS 2016, 230, Rn. 16).
  • OLG München, 31.08.2018 - 25 U 607/18

    Widerspruch gemäß § 5a VVG aF des (formell) nicht ordnungsgemäß belehrten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Soweit der Kläger meint, die Belehrung sei dennoch nicht hinreichend drucktechnisch hervorgehoben, handelt es sich im Rahmen der Beurteilung der Treuwidrigkeit um einen verhältnismäßig geringfügigen Fehler (OLG München, Urteil vom 31.08.2018 - 25 U 607/18 -, zitiert nach juris; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BGH vom 03.06.2020 - IV ZR 214/18 - zurückgewiesen).
  • BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19

    Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Darüber hinaus bedurfte es nicht der Angabe, dass Rückkaufswerte überhaupt nicht garantiert werden (BGH, Urteil vom 11.12.2019 - IV ZR 8/19 -, VersR 2020, 208, Tz. 15 ff.).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18

    Widerspruch gegen das Zustandekommen einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde gemäß § 3 ZPO in Höhe der im Berufungsverfahren geltend gemachten Forderung festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - IV ZB 10/18 -, VersR 2019, 251).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2020 - 7 U 76/20
    Das ist ausreichend (Senat, Urteil vom 09.05.2019 - 7 U 169/18 -, Tz. 62, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.06.2020 - IV ZR 214/18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell:

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

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